Betriebe im Friseurhandwerk in Deutschland bis 2022
Das Friseurhandwerk
Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Berufen der Anlage A, für deren Gewerbeausübung ein Meisterbrief vorhanden sein muss. In die Anlage A fallen die meisten Handwerksberufe in Deutschland und die meisten Betriebe sind hier dem Friseurhandwerk zuzuordnen. Zu den Aufgaben der Friseure gehören das Planen, Formen und Gestalten von Frisuren und das Reinigen und Pflegen von Haaren und Kopfhaut.
Ausbildungssituation
Obwohl die Anzahl der Auszubildenden im Friseurhandwerk in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, ist der Beruf des Friseurs nach wie vor der fünfstärkste Ausbildungsberuf Deutschlands. Bei den weiblichen Azubis ist es sogar der beliebteste Ausbildungsberuf. Ein Grund für den zu verzeichnenden Rückgang der Auszubildenden könnte die Ausbildungsvergütung in diesem Handwerk sein – in Ostdeutschland betrug sie im Jahr 2021 durchschnittlich nur 415 Euro im Monat.