Garantierahmen des SoFFin für deutsche Banken von 2008 bis 2015
Der SoFFin ist ein Sonderfonds des Bundes, der im Oktober 2008 im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes errichtet wurde. Er wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung verwaltet. Der SoFFin hat die Aufgabe, das Finanzsystem in Deutschland zu stabilisieren. Der Fonds kann von Banken emittierte Schuldverschreibungen garantieren, sich an Finanzunternehmen beteiligen und so deren Eigenkapital erhöhen sowie Risikopositionen der Banken durch Ankauf übernehmen.
Die Leistungen des SoFFin waren zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Mit dem Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurde die bis Ende 2014 befristete Möglichkeit geschaffen, Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz zu gewähren. Für die Gewährung von Liquiditätsgarantien steht der FMSA ein Rahmen von 400 Milliarden Euro und zur Kapitalisierung von Instituten ein Volumen von insgesamt 80 Milliarden Euro zur Verfügung.
Zum 31. Dezember 2010 belief sich der gewährte Garantierahmen des SoFFin auf insgesamt rund 55,6 Milliarden Euro, davon entfielen gezogene Garantien in Höhe von etwa 9 Milliarden Euro auf die HSH Nordbank.