Maximale Kreditvergabe zur Rettung des Euro 2015
Im Mai 2010 beschlossen die Euro-Länder einen vorläufigen Rettungsschirm zu installieren und gründeten den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM; im Mai 2010 in Kraft getreten) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF; im Juni 2010 in Kraft getreten). Dieser Rettungsschirm soll in Finanznot geratenen EU-Ländern Geld bereitstellen. Unterstützt werden diese Rettungsmaßnahmen durch zusätzliche finanzielle Leistungen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Im März 2011 wurde im Europäischen Rat vereinbart, einen ständigen Stabilitätsmechanismus einzurichten, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der ab Juli 2013 die Aufgaben von EFSF und EFSM übernehmen und eine effektive Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro erhalten sollte. Im Zuge der Verschärfung der Krise beschlossen die Finanzminister der Euroländer am 23. Januar 2012, den ESM bereits im Juli 2012 in Kraft zu setzen und bis Mitte 2013 parallel zur EFSF arbeiten zu lassen. Um das Ausleihvolumen von 500 Milliarden Euro sicherzustellen, ist es nötig, den ESM mit 700 Milliarden Euro Stammkapital auszustatten. Diese Summe teilt sich auf in 80 Milliarden Euro einzuzahlendes und 620 Milliarden Euro abrufbares Kapital.
Die bisher getätigten Kreditzusagen zur Euro-Rettung betragen insgesamt rund 944 Milliarden Euro. Die potentielle Haftungssumme bedingt durch die Rettungsmaßnahmen der Euro-Länder und des Internationalen Währungsfonds könnte sich auf maximal etwa 1.579 Milliarden Euro belaufen. Der gesamte deutsche Haftungsanteil unter der Annahme, dass die genannten Euro-Länder als Garantiegeber ausfallen, würde sich auf rund 533 Milliarden Euro belaufen.