Privatinsolvenzen in ausgewählten Ländern Westeuropas bis 2011
Die Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenzverfahren) in Deutschland ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.