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Belastung der städtischen Bevölkerung durch Ozon in Deutschland und der EU bis 2014

Belastung der städtischen Bevölkerung durch Luftverschmutzung mit Ozon* in Deutschland und der EU-28 von 1999 bis 2014

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Veröffentlichungsdatum

Oktober 2016

Region

EU

Erhebungszeitraum

1999 bis 2014

Hinweise und Anmerkungen

* Dieser Indikator zeigt die nach Bevölkerungszahl gewichtete Ozonkonzentration, der die städtische Bevölkerung potenziell ausgesetzt ist. Als Kennwert zur Beurteilung der Auswirkungen von Ozon auf die menschliche Gesundheit soll nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (*) der höchste 8 Stunden Mittelwert während eines Tages herangezogen werden. Die Auswirkungen von Ozon sollten über ein ganzes Jahr hinweg beurteilt werden. Aus den derzeit verfügbaren Daten lässt sich nicht ableiten, unterhalb welchen Wertes Ozon keine Auswirkungen auf die Mortalität hat. Allerdings wird aus praktischen Gründen ein Expositionsparameter empfohlen, bei dem es sich um die Summe der für alle Tage des Jahres berechneten 8 Stunden-Mittelwerte über 70 μg/m3 (35 ppb) handelt. Dieser Expositionsparameter mit der Bezeichnung SOMO35 (= sum of means over 35 – Summe der Mittelwerte über 35) wird häufig bei Bewertungen der Auswirkungen auf die Gesundheit herangezogen, so etwa auch im Rahmen des Programms „Saubere Luft für Europa“ (Clean Air for Europe – CAFE), das schließlich zur Annahme der Mitteilung der Kommission „Thematische Strategie zur Luftreinhaltung“ führte. Im Jahr 1996 hat der Rat „Umwelt“ die Rahmenrichtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität verabschiedet. In der dritten Einzelrichtlinie (2002/3/EG) über den Ozongehalt der Luft vom 12. Februar 2002 wird ein höchster 8-Stunden-Mittelwert von 120 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter im Kalenderjahr als langfristiges Ziel festgelegt. Für die jährliche Berichterstattung maßgeblich ist die Entscheidung 2004/224/EG der Kommission vom 20. Februar 2004 zur Festlegung von Modalitäten für die Übermittlung von Informationen gemäß der Richtlinie 96/62/EG des Rates bezüglich der Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe. Zuletzt wurde mit der Richtlinie 2008/50/EG ein Rahmen zur Definition und Festlegung von Luftqualitätszielen und zur Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten angewendeten Kriterien und Methoden abgesteckt.

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