Verbraucherinsolvenzen je 100.000 Einwohner in Hessen bis 2012
Verbraucherinsolvenzverfahren sind vereinfachte Insolvenzverfahren und sollen einen gerechten Ausgleich zwischen zahlungsunfähigen und verschuldeten Schuldnern und ihren Gläubigern schaffen. Dazu tritt der Schuldner innerhalb einer sogenannten Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder ab. Die Wohlverhaltensphase dauert mindestens sechs Jahre. Danach wird dem überschuldeten Verbraucher die Restschuld erlassen.